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Rezeptanfragen über die Website: Was ist erlaubt?

Kurz gesagt: Möglich ist es, wenn die Anfrage verschlüsselt bei der Praxis ankommt und Dienstleister zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Rezept- und Überweisungsanfragen enthalten Gesundheitsdaten. Ein normales Kontaktformular, das die Anfrage als E-Mail weiterschickt, reicht dafür meist nicht. Mit einem verschlüsselten Postfach geht es.

Stand: Oktober 2026 · Orientierung, keine Rechtsberatung

Illustration: Von einem Laptop mit Formular fliegt ein Briefumschlag mit Schloss auf einer gepunkteten Linie zu einem kleinen Praxisgebäude, daneben liegt eine Medikamentenpackung.

Warum reicht ein normales Kontaktformular oft nicht?

Das Schloss in der Adresszeile (HTTPS) schützt die Anfrage nur bis zum Website-Server. Meist schickt der Server sie dann als normale E-Mail weiter. Beim Mail-Anbieter liegt sie anschließend lesbar im Postfach.

Für Gesundheitsdaten ist das zu wenig. Die Datenschutzkonferenz schreibt zu E-Mails: Wer gezielt Daten entgegennimmt, etwa nach Aufforderung auf der Website, muss bei hohem Risiko auch den Empfang Ende-zu-Ende verschlüsselter Nachrichten ermöglichen. Für Formulare, die Anfragen per E-Mail weiterleiten, liegt derselbe Maßstab nahe. Die Datenschutzaufsicht in Baden-Württemberg sagt es direkt: Gesundheitsdaten dürfen nicht beim Provider im Klartext vorliegen.

Schalten Sie um und sehen Sie, was beim Mail-Anbieter ankommt.

  1. Formular auf der WebsitePer HTTPS verschlüsselt zum Server
  2. Website-ServerPackt die Anfrage in eine normale E-Mail
  3. Unterwegs zum Mail-AnbieterTransportverschlüsselung, wenn beide Seiten sie können
  4. Postfach der PraxisLiegt beim Mail-Anbieter lesbar

So sieht der Mail-Anbieter die Nachricht

Rezeptbestellung über die Website

Erika Muster, geb. 12.03.1958 · Ramipril 5 mg, 100 Stück

Fiktive Beispieldaten, vereinfacht. Der Betreff wird in der Regel nicht Ende-zu-Ende verschlüsselt und sollte deshalb nichts Persönliches enthalten.
Illustration: Ein Arzt mit Brille und Bart sitzt am Schreibtisch und schließt mit einem kleinen Schlüssel das Vorhängeschloss an einem Briefumschlag auf.

Was hat die Schweigepflicht damit zu tun?

Wer Ihre Website oder Ihr Postfach betreut, kann technisch an Patientenanfragen herankommen, auch wenn er es nie tut. Deshalb müssen Sie dafür sorgen, dass er zur Verschwiegenheit verpflichtet ist (§ 203 StGB). So beschreiben es auch Bundesärztekammer und KBV. Meist ist das ein kurzer Zusatz zum Vertrag.

Ein guter Dienstleister bringt diese Verpflichtung von sich aus mit und sorgt dafür, dass möglichst wenig zum Mitlesen da ist. Eine verschlüsselte Zustellung hilft dabei: Was nur die Praxis öffnen kann, kann niemand unterwegs lesen.

Welche Lösungen gibt es für Praxen?

Verschlüsseltes Postfach

So geht es
Das Formular verschlüsselt die Anfrage auf dem Server sofort mit dem öffentlichen Schlüssel der Praxis (PGP) und schickt sie an ein Postfach, das solche Nachrichten öffnen kann, zum Beispiel Proton Mail. Ab dann kann sie nur die Praxis lesen. Der Website-Server hat sie kurz im Klartext und speichert sie nicht zusätzlich, deshalb braucht es auch mit dem Hoster eine Verschwiegenheitsvereinbarung.
Gut zu wissen
Proton nennt für Unternehmen ab 6,99 US-Dollar pro Person und Monat bei jährlicher Zahlung (Mail Essentials, Stand Oktober 2026). Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist Teil der Bedingungen.

Anfragen über Praxissoftware oder Dienstleister

So geht es
Manche Praxisverwaltungssysteme und Patienten-Apps bieten eine Rezept- oder Überweisungsanfrage, oft mit Anmeldung der Patientinnen und Patienten. Die Anfrage landet dann direkt im System der Praxis.
Gut zu wissen
Fragen Sie nach Verschlüsselung, Speicherort, AV-Vertrag und Verschwiegenheitsverpflichtung.

Telefon oder persönlich

So geht es
Eine feste Rezeptsprechzeit am Telefon oder die Bestellung am Empfang bleiben einfache Wege. Viele Praxen bieten beides an.
Gut zu wissen
Fax ist keine gute Alternative: Die Bremer Datenschutzaufsicht hält es für Gesundheitsdaten für unzulässig.

(pracio plant die verschlüsselte Zustellung von Formularen an ein solches Postfach.)

Was gehört ins Formular?

  • Nur abfragen, was für das Rezept nötig ist: Name, Geburtsdatum, Medikament mit Stärke und Menge, ein Kontaktweg.
  • Kein Freitextfeld für Beschwerden oder Diagnosen. Dort landen schnell Angaben, die niemand braucht.
  • Einen Notfallhinweis direkt über das Formular setzen: 112 bei Lebensgefahr, 116 117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst.
  • Im Betreff der E-Mail nichts Persönliches, denn der Betreff wird in der Regel nicht Ende-zu-Ende verschlüsselt.
  • Festlegen, wann Anfragen gelöscht werden, und wer im Team sie liest.

Rezept bestellen

  • Vor- und NachnameErika Muster
  • Geburtsdatum12.03.1958
  • Telefon oder E-Mail0341 …
  • Medikament, Stärke, MengeRamipril 5 mg, 100 Stück
  • VersichertennummerA123456789
  • DiagnoseBluthochdruck
  • Ihre Beschwerden (Freitext)Seit zwei Wochen Schwindel …
Absenden
Fiktive Beispieldaten. Eine Einwilligungs-Checkbox braucht es für Anfragen rund um die Behandlung in der Regel nicht (BÄK/KBV).

Häufige Fragen zu Rezeptanfragen.

Braucht das Formular eine Einwilligungs-Checkbox?

Für Anfragen rund um die Behandlung in der Regel nicht. Die Praxis darf diese Daten zur Behandlung verarbeiten, das erlaubt das Gesetz schon. Eine Checkbox ersetzt auch keine Verschlüsselung. Wichtiger ist ein kurzer Datenschutzhinweis direkt am Formular.

Was tun, wenn unser Formular bisher als normale E-Mail ankommt?

Ruhig umstellen: Entweder die Zustellung auf ein verschlüsseltes Postfach ändern oder das Rezeptformular vorübergehend herausnehmen und auf Telefon oder Praxissoftware verweisen. Ein allgemeines Kontaktformular, das nicht nach Gesundheitsangaben fragt, kann bleiben.

Darf eine Arztpraxis Rezeptbestellungen über ein Formular auf der Website annehmen?

Ja, wenn die Anfragen geschützt bei der Praxis ankommen. Eine Rezeptanfrage mit Namen und Medikament enthält Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO). Wer auf seiner Website zu solchen Anfragen auffordert, sollte nach dem Maßstab der Datenschutzkonferenz dafür sorgen, dass sie Ende-zu-Ende verschlüsselt ankommen können.

Reicht HTTPS für ein Kontaktformular der Praxis?

HTTPS schützt die Anfrage nur auf dem Weg vom Browser zum Website-Server. Wird sie dort als normale E-Mail weitergeschickt, liegt sie beim Mail-Anbieter meist lesbar im Postfach. Für Gesundheitsdaten erwarten die Datenschutzbehörden mehr als diese Transportverschlüsselung.

Darf ich Rezeptanfragen per normaler E-Mail annehmen oder beantworten?

Nur in Ausnahmefällen. Für Gesundheitsdaten empfehlen die Datenschutzbehörden Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, etwa mit PGP oder S/MIME, denn die ärztliche Schweigepflicht kann ein Hinweis auf ein hohes Risiko sein. Wünscht eine Patientin oder ein Patient von sich aus und nach Ihrem Hinweis auf die Risiken ausdrücklich eine normale E-Mail, kann das im Einzelfall möglich sein. Dokumentieren Sie das. Eine allgemeine Einwilligung als Ersatz für Verschlüsselung reicht nicht.

Wie kommt eine Formularanfrage verschlüsselt ins Postfach?

Die Praxis erzeugt ein Schlüsselpaar und hinterlegt den öffentlichen Schlüssel im Formular. Der Website-Server verschlüsselt jede Anfrage damit, bevor er sie verschickt, und speichert sie nicht zusätzlich. Bis dahin hat der Hoster sie kurz im Klartext, deshalb braucht es auch mit ihm eine Verschwiegenheitsvereinbarung. Öffnen kann sie nur, wer den privaten Schlüssel hat, also die Praxis in ihrem Postfach. Postfächer wie Proton Mail können solche PGP-verschlüsselten Nachrichten empfangen und anzeigen.

Ist Proton Mail für Arztpraxen geeignet?

Proton speichert Mails so verschlüsselt, dass Proton sie nicht lesen kann, und empfängt PGP-verschlüsselte Nachrichten von außen Ende-zu-Ende. Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist Teil der Bedingungen, der Sitz ist in der Schweiz, für die ein Angemessenheitsbeschluss der EU gilt. Der Auftragsverarbeitungsvertrag verpflichtet die Beschäftigten allgemein zur Vertraulichkeit, eine ausdrückliche Erklärung nach § 203 StGB haben wir bei Proton nicht gefunden. Fragen Sie danach, bevor Sie sich entscheiden.

Müssen Dienstleister wie Hoster oder Mail-Anbieter zur Verschwiegenheit verpflichtet werden?

Ja, wenn sie an Patientengeheimnisse herankommen können. Nach § 203 StGB sind sie dann mitwirkende Personen, und die Praxis muss dafür sorgen, dass sie zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, direkt oder über ihren Arbeitgeber. Meist ist das ein kurzer Zusatz zum Vertrag. Das beschreiben Bundesärztekammer und KBV in ihren Hinweisen zur Schweigepflicht (Stand Oktober 2025). Gut ist, wenn möglichst wenig zum Mitlesen da ist, etwa durch verschlüsselte Zustellung.

Kann die Praxis KIM für Patientenanfragen nutzen?

Nein. KIM ist der sichere Mail-Dienst im Gesundheitswesen, aber nur für die Kommunikation zwischen Einrichtungen wie Praxen, Kliniken und Apotheken. Patientinnen und Patienten können darüber nicht schreiben. Für die Kommunikation mit ihnen entsteht gerade der TI-Messenger in den Apps der Krankenkassen, er ist aber noch nicht überall verfügbar.

Was kostet Proton Mail für eine Praxis?

Laut Proton (Stand 14.10.2026) beginnen die Tarife für Unternehmen bei 6,99 US-Dollar pro Person und Monat bei jährlicher Zahlung (Mail Essentials), größere Pakete kosten 12,99 oder 19,99 US-Dollar. Für Rezeptanfragen reicht oft ein eigenes Postfach nur für Anfragen.

Wie bekommt die Patientin oder der Patient eine Antwort?

Meist ist keine Antwort nötig: Nach der Ausstellung kann die Patientin oder der Patient das E-Rezept in der Apotheke mit der Gesundheitskarte oder über die E-Rezept-App einlösen. Rückfragen klären Sie am besten telefonisch.

Was gilt für Überweisungen, Befunde und Krankschreibungen?

Für Überweisungsanfragen gilt dasselbe wie für Rezepte. Befunde per normaler E-Mail nur im dokumentierten Ausnahmefall auf ausdrücklichen Wunsch. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geht bei gesetzlich Versicherten elektronisch an die Krankenkasse, verschicken muss sie bei gesetzlich Versicherten niemand. Derzeit (Stand Oktober 2026) können Praxen bekannte Patientinnen und Patienten ohne schwere Symptome telefonisch für bis zu fünf Kalendertage krankschreiben. Die Bundesregierung plant, das abzuschaffen, die Krankschreibung per Videosprechstunde soll bleiben.

Was muss in die Datenschutzerklärung, wenn wir Anfragen über die Website annehmen?

Beschreiben Sie, welche Angaben das Formular abfragt, wofür und auf welchem Weg sie zur Praxis kommen, wer beteiligt ist (Hoster, Mail-Anbieter) und wann Anfragen gelöscht werden. Rechtstexte-Dienste haben dafür meist Bausteine.

Darf die Praxis ein Folgerezept ohne Termin ausstellen?

Ja, das ist möglich. Viele Patientinnen und Patienten suchen deshalb nach „Folgerezept online“. Ist die Gesundheitskarte im laufenden Quartal schon eingelesen, kann die Praxis ein E-Rezept auch ohne Besuch ausstellen. Eingelöst wird es mit der Karte oder der E-Rezept-App in der Apotheke. Ob ein Besuch nötig ist, entscheidet die Ärztin oder der Arzt.

Was lädt Ihre Website, und wo hakt es?

Der Website-Check zeigt, welche Dienste Ihre Seite lädt und wo es bei Datenschutz und Technik hakt. Das Ergebnis sehen Sie nach wenigen Sekunden. Eine E-Mail-Adresse ist nicht nötig.

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Im Erstgespräch zeigen wir Ihnen, wie Anfragen technisch verschlüsselt in Ihrer Praxis ankommen.

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Frank Koppe, Ihr Ansprechpartner bei pracio
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