Rechtliches
Nutzungsbedingungen
pracio ist ein Produkt der Rhowerk GmbH. Für Verträge über pracio gelten diese Nutzungsbedingungen und ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rhowerk GmbH.
Stand: 7. Oktober 2026
1. Geltungsbereich, Einbeziehung und Verhältnis zu den Rhowerk-AGB
1.1 Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Verträge über pracio zwischen der Rhowerk GmbH, Karl-Heine-Straße 20, 04229 Leipzig („Rhowerk“), und ihren Kunden („Praxis“). pracio umfasst die Einrichtung und den Betrieb einer Praxiswebsite auf der pracio-Plattform, das Praxisportal, die pracio-App und die damit verbundenen Leistungen.
1.2 pracio richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, insbesondere an Ärztinnen und Ärzte, Praxen, Berufsausübungsgemeinschaften und medizinische Versorgungszentren. Verträge mit Verbrauchern schließt Rhowerk nicht.
1.3 Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Rhowerk in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung („Rhowerk-AGB“). Widersprechen sich diese Nutzungsbedingungen und die Rhowerk-AGB, gehen diese Nutzungsbedingungen vor. Das Angebot geht beiden vor.
1.4 Die Praxis erhält beide Dokumente vor dem Testzugang (Ziffer 3.1) und vor der Annahme des Angebots. Rhowerk speichert, welche Fassungen die Praxis jeweils akzeptiert hat.
1.5 Begriffe: Entwurf ist die vorläufige Website mit Texten, die Rhowerk vor der Annahme erstellt. Testzugang ist der vorläufige Zugang zu Praxisportal und App für den Entwurf. Annahme ist die Annahme des Angebots durch die Praxis. Veröffentlichung ist die Freischaltung der Website unter der Domain der Praxis.
2. Leistungen
2.1 Rhowerk richtet für die Praxis eine Website auf der pracio-Plattform ein und betreibt sie. Einrichtung und Betrieb bilden einen einheitlichen Vertrag über einen Softwaredienst; die Vergütung für die Einrichtung ist ein einmaliges Einrichtungsentgelt. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem Angebot. Zusätzliche Sprachen, weitere Standorte sowie die Bereiche Karriere und Downloads sind Zusatzbausteine, die gesondert vergütet werden.
2.2 Zur Einrichtung gehören:
- ein Erstgespräch (digital oder vor Ort),
- die Gestaltung der Website in den Farben und mit den Fotos der Praxis,
- Texte, die ein KI-Assistent aus den Angaben der Praxis vorschlägt und Rhowerk aufbereitet,
- die Einrichtung von Praxisportal und pracio-App,
- die Umstellung der Domain der Praxis auf die Website einschließlich der nötigen Weiterleitungen. Rhowerk richtet dabei die DNS-Einträge so ein, dass bestehende E-Mail-Postfächer der Praxis weiter erreichbar bleiben,
- auf Wunsch der Praxis statt bestehender Postfächer bis zu fünf E-Mail-Postfächer unter ihrer Domain mit je 1 GB Speicher, betrieben bei einem Rechenzentrumsbetreiber in Deutschland. Für Inhalte und Sicherung der E-Mails ist die Praxis verantwortlich; Ziffer 12.2 gilt.
2.3 Zum laufenden Betrieb gegen die monatliche Vergütung gehören:
- das Hosting der Website bei einem Rechenzentrumsbetreiber in Deutschland,
- Praxisportal und pracio-App für die von der Praxis benannten Nutzer,
- Sicherheits- und technische Updates der Plattform,
- die Datensicherung nach Ziffer 12.3,
- die Beseitigung von Mängeln an Website, Praxisportal und App nach Ziffer 9.5,
- die Weiterentwicklung der Plattform nach Ziffer 9.3.
Für einzelne Funktionen setzt Rhowerk Dienste Dritter auch außerhalb Deutschlands ein (Ziffer 9.4).
2.4 Nicht enthalten sind, soweit nicht gesondert vereinbart:
- die Pflege von Inhalten durch Rhowerk; sie ist über das Service-Paket „Pracio Care“ (75 € im Monat inkl. MwSt.) buchbar. Mit Pracio Care pflegt Rhowerk auf Anforderung der Praxis Inhalte der Website ein, etwa Sprechzeiten, Urlaub, Team, Leistungen, Aktuelles und Stellenanzeigen. Neue Seiten, Zusatzbausteine und Gestaltungsänderungen sind nicht enthalten; den Umfang im Einzelnen beschreibt das Angebot,
- Praxisfotos (Ziffer 11),
- individuelle Sonderentwicklungen für einzelne Praxen,
- Rechtsberatung, insbesondere zu Impressum, Datenschutzerklärung, Heilmittelwerberecht und Berufsrecht der Praxis (Ziffer 3.4 der Rhowerk-AGB),
- Kosten Dritter, etwa für Domains oder für einen Anbieter von Online-Terminen, den die Praxis einbinden lässt.
2.5 Rhowerk schuldet keine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen und keine bestimmte Zahl von Besuchern oder Terminanfragen. Für die Barrierefreiheit gilt Ziffer 3.5 der Rhowerk-AGB.
3. Entwurf, Testzugang und Vertragsschluss (Zufriedenheitsversprechen)
3.1 Erstgespräch, Entwurf und Testzugang sind kostenlos. Nach dem Erstgespräch erstellt Rhowerk den Entwurf und stellt ihn der Praxis über den Testzugang bereit. Für den Testzugang gelten diese Nutzungsbedingungen entsprechend, soweit sie nicht Vergütung, Laufzeit und Leistungen des laufenden Betriebs betreffen. Rhowerk haftet während des kostenlosen Testzugangs nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und in den Fällen von Ziffer 12.1 der Rhowerk-AGB.
3.2 Rhowerk passt den Entwurf an die Wünsche der Praxis an, bis sie sich entscheidet, im Rahmen der vereinbarten Gestaltung und des Angebotsumfangs. Wünsche, die über den Angebotsumfang hinausgehen, bietet Rhowerk gesondert an.
3.3 Der Testzugang gilt 30 Tage ab seiner Einrichtung; Rhowerk kann ihn verlängern. Das Angebot gilt für dieselbe Dauer, sofern es nichts anderes bestimmt.
3.4 Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt erst zustande, wenn die Praxis das Angebot annimmt, im Praxisportal oder in Textform. Mit der Annahme gibt die Praxis die Website zur Veröffentlichung frei. Ist die Praxis mit dem Entwurf nicht zufrieden, nimmt sie das Angebot nicht an; ein Grund ist nicht erforderlich. Beide Seiten gehen dann ohne gegenseitige Zahlungsansprüche auseinander. Separat beauftragte Praxisfotos (Ziffer 11) sind davon ausgenommen.
3.5 Nimmt die Praxis das Angebot nicht an, endet der Testzugang mit Ablauf der Frist nach Ziffer 3.3. Rhowerk löscht den Entwurf und die dafür gespeicherten Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung. An Entwurf und Texten erwirbt die Praxis ohne Annahme keine Rechte.
3.6 Nach der Annahme veröffentlicht Rhowerk die Website unverzüglich; bei einer Umstellung der Domain, sobald die Praxis die dafür nötigen Zugänge bereitgestellt hat.
4. Inhalte, KI-Texte und KI-Bilder
4.1 Die Praxis ist für die Inhalte ihrer Website verantwortlich, auch für Texte, die der KI-Assistent vorschlägt und die sie freigibt. Sie prüft insbesondere medizinische Angaben, Angaben zu Leistungen und Preisen sowie die Vereinbarkeit mit Heilmittelwerberecht und ärztlichem Berufsrecht. Ziffern 3.4 und 4.5 der Rhowerk-AGB gelten entsprechend.
4.2 Texte des KI-Assistenten sind Vorschläge. Sie werden erst veröffentlicht, wenn die Praxis sie freigibt; in der App erst, wenn die Praxis den Vorschlag bestätigt. Der KI-Assistent weist auf typische problematische Aussagen in medizinischen Texten hin; das ersetzt weder die fachliche Prüfung durch die Praxis noch eine Rechtsberatung.
4.3 Bilder, die mit KI erzeugt werden, kennzeichnet Rhowerk als solche, soweit dies rechtlich erforderlich ist, und setzt sie nicht als Fotos der Praxis, ihrer Räume oder ihres Teams ein.
4.4 Die Praxis gibt in Praxisportal und App keine Daten von Patientinnen und Patienten ein. Rhowerk darf Eingaben, die solche Daten erkennbar enthalten, zurückweisen.
4.5 Die Praxis stellt sicher, dass sie die Rechte an Fotos, Logos und sonstigen von ihr gelieferten Inhalten besitzt und dass abgebildete Personen eingewilligt haben.
5. Zugänge zu Praxisportal und App
5.1 Die Praxis benennt die Personen, die Praxisportal und App nutzen. Sie hält Zugangsdaten geheim und informiert Rhowerk unverzüglich, wenn sie einen Missbrauch vermutet.
5.2 Inhalte, die über Praxisportal und App geändert oder veröffentlicht werden, verantwortet die Praxis. Die Verantwortung von Rhowerk für das ordnungsgemäße Funktionieren von Praxisportal, App und KI-Assistent bleibt unberührt.
5.3 Rhowerk darf einzelne Zugänge vorübergehend sperren, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen oder dies zur Abwehr von Gefahren für die Plattform nötig ist, und informiert die Praxis unverzüglich.
6. Vergütung und Zahlung
6.1 Die Preise ergeben sich aus dem Angebot, das Netto- und Bruttobeträge ausweist. Das Einrichtungsentgelt für die Website beträgt mindestens 1.600 € inkl. MwSt. (1.344,54 € netto).
6.2 Das Einrichtungsentgelt stellt Rhowerk mit der Annahme in Rechnung. Es ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung per Überweisung zu zahlen. Eine Anzahlung nach Ziffer 6.2 der Rhowerk-AGB wird nicht erhoben.
6.3 Die monatliche Vergütung beginnt mit der Annahme, sofern das Angebot kein anderes Datum nennt. Sie wird monatlich im Voraus per SEPA-Lastschrift eingezogen; die Praxis erteilt dafür ein Lastschriftmandat.
6.4 Für die Anpassung der monatlichen Vergütung gilt Ziffer 6.9 der Rhowerk-AGB. Neue Funktionen, die Rhowerk im Rahmen der Weiterentwicklung (Ziffer 9.3) für alle Praxen bereitstellt, sind ohne Aufpreis enthalten, soweit Rhowerk sie nicht ausdrücklich als zusätzlich buchbaren Baustein anbietet.
6.5 Ist die Praxis mit einer Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug, gilt Ziffer 6.7 der Rhowerk-AGB; die Website bleibt in diesem Fall online, Praxisportal und App können gesperrt werden.
7. Laufzeit und Kündigung
7.1 Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Beginn der monatlichen Vergütung. Danach läuft er auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Eine Kündigung zum Ende der Mindestlaufzeit ist mit derselben Frist möglich.
7.2 Zusätzlich gebuchte monatliche Leistungen wie „Pracio Care“ können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden; sie enden spätestens mit dem Vertrag.
7.3 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8. Vertragsende
8.1 Mit Vertragsende schaltet Rhowerk die Website und die Zugänge zu Praxisportal und App ab.
8.2 Auf Anforderung in Textform stellt Rhowerk der Praxis ihre Inhalte zur Verfügung, insbesondere Texte und Bilder, in einem gängigen Format. Die Anforderung ist bis 30 Tage nach Vertragsende möglich. Programmcode, Gestaltungsvorlagen und sonstige Bestandteile der Plattform gibt Rhowerk nicht heraus; Ziffer 9.4 Satz 1 der Rhowerk-AGB gilt insoweit nicht.
8.3 Inhaber der Domain ist die Praxis (Ziffer 9.5 der Rhowerk-AGB). Rhowerk unterstützt den Umzug der Domain zu einem anderen Anbieter, etwa durch Herausgabe des Codes für den Anbieterwechsel.
8.4 Rhowerk löscht die Daten der Praxis nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und kündigt die Löschung vorher an. Rechnungsdaten bewahrt Rhowerk so lange auf, wie das Steuerrecht es verlangt.
9. Betrieb, Weiterentwicklung und Mängel
9.1 Rhowerk betreibt die Plattform bei einem Rechenzentrumsbetreiber in Deutschland und hält sie technisch aktuell, einschließlich Sicherheitsupdates. Ziffer 11.4 der Rhowerk-AGB gilt für pracio nicht.
9.2 Eine bestimmte Verfügbarkeit schuldet Rhowerk nur, wenn sie im Angebot vereinbart ist. Wartungsarbeiten kündigt Rhowerk vorher an und legt sie möglichst in nutzungsarme Zeiten. Ziffer 9.2 der Rhowerk-AGB gilt.
9.3 Rhowerk entwickelt pracio laufend weiter. Rhowerk darf Funktionen, Gestaltung und Technik der Plattform aus triftigem Grund ändern, insbesondere bei technischer Weiterentwicklung, Änderungen der Rechtslage, aus Sicherheitsgründen oder bei Wegfall eines eingesetzten Dienstes Dritter, wenn dies für die Praxis zumutbar ist. Hosting, Praxisportal und die Pflegefunktionen der App bleiben im vereinbarten Umfang erhalten oder werden gleichwertig ersetzt. Inhalte der Praxis ändert Rhowerk dabei nicht ohne ihre Zustimmung. Entfällt eine wesentliche Funktion ersatzlos, kündigt Rhowerk dies sechs Wochen vorher in Textform an; die Praxis kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
9.4 Rhowerk bindet Dienste Dritter ein, etwa für Hosting, Übersetzung und KI-Funktionen. Welche Dienste das sind, steht in der Datenschutzerklärung auf pracio.de. Für Dienste, die personenbezogene Daten im Auftrag der Praxis verarbeiten, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Ziffer 12.1), einschließlich der vorherigen Information über neue Unterauftragsverarbeiter. Fällt ein Dienst Dritter, etwa ein KI-Dienst, vorübergehend aus, stehen die betroffenen Funktionen für diese Zeit eingeschränkt zur Verfügung; Website, Praxisportal und die übrigen Funktionen bleiben nutzbar.
9.5 Rhowerk beseitigt Mängel an Website, Praxisportal und App während der Vertragslaufzeit innerhalb angemessener Frist, nachdem die Praxis sie in Textform gemeldet hat. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Im Übrigen gilt Abschnitt 12 der Rhowerk-AGB.
10. Nutzungsrechte
10.1 Die Praxis erhält für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare Recht, Plattform, Praxisportal und App für ihre Praxiswebsite zu nutzen. Alle Rechte an Gestaltung, Vorlagen, Programmcode und sonstigen Bestandteilen der Plattform bleiben bei Rhowerk. Ziffer 7.1 der Rhowerk-AGB gilt für pracio nicht.
10.2 Die Texte ihrer Website, die für sie erstellt wurden, und ihre eigenen Inhalte darf die Praxis zeitlich und räumlich unbeschränkt nutzen und bearbeiten, auch nach Vertragsende. Soweit an diesen Texten Schutzrechte bestehen, räumt Rhowerk der Praxis daran ein entsprechendes einfaches Nutzungsrecht ein. Rhowerk sichert nicht zu, dass an KI-erstellten Texten Schutzrechte entstehen oder dass sie einzigartig sind.
10.3 Rhowerk darf die Website mit Namen der Praxis als Referenz zeigen. Die Praxis kann dem jederzeit in Textform widersprechen.
11. Praxisfotos
11.1 Praxisfotos sind nicht Teil von pracio. Rhowerk vermittelt auf Wunsch einen Fotografen. Den Vertrag über die Fotos schließt die Praxis direkt mit dem Fotografen; Umfang, Termin, Vergütung und Bildrechte ergeben sich allein aus diesem Vertrag. Rhowerk ist nicht Vertragspartner und haftet nicht für die Leistungen des Fotografen.
11.2 Damit Rhowerk die Fotos auf der Website einsetzen kann, gilt Ziffer 4.5: Die Praxis stellt sicher, dass ihr Nutzungsrecht die Website umfasst.
11.3 Praxisfotos sind vom Zufriedenheitsversprechen (Ziffer 3.4) ausgenommen. Für die Einwilligung der abgebildeten Personen sorgt die Praxis.
12. Datenschutz, Vertraulichkeit und Datensicherung
12.1 Soweit Rhowerk im Rahmen von pracio personenbezogene Daten im Auftrag der Praxis verarbeitet, etwa Angaben zum Team auf der Website, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, und zwar bereits mit Einrichtung des Testzugangs. Für Daten, die Rhowerk zum Betrieb von Praxisportal und App über die Nutzer der Praxis selbst verarbeitet, ist Rhowerk verantwortlich; Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung auf pracio.de.
12.2 Bei Rhowerk können Informationen anfallen, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, insbesondere weil Kontaktformulare der Praxiswebsite ihre Nachrichten über Server von Rhowerk versenden und weil Rhowerk auf Wunsch E-Mail-Postfächer betreibt (Ziffer 2.2). Deshalb verpflichtet Rhowerk die beteiligten Mitarbeitenden und Unterauftragnehmer zur Verschwiegenheit nach § 203 Abs. 4 StGB und weist sie auf die strafrechtlichen Folgen hin. Einzelheiten regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
12.3 Rhowerk sichert die Daten der Website, des Praxisportals und der App regelmäßig und bewahrt die Sicherungen 30 Tage auf. Ziffer 10.3 der Rhowerk-AGB gilt für diese Daten nicht.
12.4 Für die Datenschutzerklärung und das Impressum ihrer Website ist die Praxis verantwortlich. Rhowerk stellt dafür auf Anfrage die nötigen Angaben zu den technisch eingesetzten Diensten bereit.
13. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
Rhowerk kann diese Nutzungsbedingungen für laufende Verträge ändern, soweit die Änderung das Verhältnis von Leistung und Vergütung nicht wesentlich verschiebt, etwa bei Änderungen der Rechtslage oder neuen Funktionen. Für das Verfahren gilt Ziffer 14.3 der Rhowerk-AGB entsprechend. Änderungen von Hauptleistungen und Preisen bedürfen der Zustimmung der Praxis; Ziffer 6.4 bleibt unberührt.
14. Schlussbestimmungen
Es gelten Abschnitt 14 der Rhowerk-AGB (deutsches Recht, Gerichtsstand Leipzig, salvatorische Klausel) sowie die übrigen Rhowerk-AGB, soweit diese Nutzungsbedingungen nichts anderes regeln.