Manche Anbieter versprechen Barrierefreiheit per Knopfdruck: ein Skript, das eine Leiste mit Kontrast, Schriftgröße und Vorlesefunktion über die Seite legt. Die Überwachungsstellen von Bund und Ländern für barrierefreie IT der Behörden halten fest, dass solche Overlay-Tools eine Website mit Barrieren nicht vollständig barrierefrei machen. Sie entbinden auch nicht von der Pflicht und verschlechtern die Zugänglichkeit teils sogar.
In den USA musste ein bekannter Anbieter solcher Widgets 2025 eine Million US-Dollar zahlen und darf nicht mehr ohne Belege behaupten, sein Tool mache Websites konform.
Seit 2025 haben einzelne Kanzleien Unternehmen wegen fehlender Barrierefreiheit abgemahnt. Ob das BFSG überhaupt über das Wettbewerbsrecht abgemahnt werden kann, hatte nach unserem Kenntnisstand bis Herbst 2026 kein Gericht entschieden. Prüfen Sie ein solches Schreiben, bevor Sie zahlen.