Braucht meine Praxis-Website einen Cookie-Banner?
Kurz gesagt: In vielen Fällen nicht. Eine Einwilligung, und damit meist ein Banner, wird erst nötig, wenn die Seite etwas auf dem Gerät der Besucher speichert, das für die gewünschte Funktion nicht unbedingt nötig ist, oder Besucherdaten an Dienste wie Google gibt.
Stand: Oktober 2026 · Orientierung, keine Rechtsberatung

Wann braucht Ihre Website eine Einwilligung?
Speichert eine Website etwas auf dem Gerät der Besucher oder liest sie dort etwas aus, braucht sie deren Einwilligung. So steht es in § 25 TDDDG. Ausgenommen ist vor allem, was unbedingt nötig ist, damit eine Funktion läuft, die der Besucher ausdrücklich nutzen will. Das gilt für Cookies, aber genauso für den Speicher des Browsers und ähnliche Techniken.
Dazu kommt die DSGVO. Lädt Ihre Seite Inhalte von fremden Servern, erfährt der jeweilige Anbieter mindestens die IP-Adresse der Besucher. Auch dafür braucht es oft eine Einwilligung. Das Landgericht München I hat 2022 entschieden: Eine Website durfte die IP-Adresse nicht ohne Einwilligung an Google geben, nur weil sie Schriften dort lud. Die gute Nachricht: Schriften und Bilder lassen sich genauso gut vom eigenen Server laden, für Karten gibt es Dienste, die über den eigenen Server laufen.
Ein Banner ist erlaubt, hilft aber nur, wenn er sauber gebaut ist: Vorher lädt nichts, was eine Einwilligung braucht, und Ablehnen ist nicht mühsamer als Zustimmen. So sehen es die Datenschutzbehörden.
Tippen Sie an, was bei Ihnen eingebunden ist.
Was ist auf Ihrer Website eingebunden?
Wenn sonst nur eigene Schriften, Bilder und Texte laden und nichts auf dem Gerät gespeichert wird, das nicht nötig ist.

Warum ist das bei Arztpraxen besonders wichtig?
Die Regeln wirken manchmal umständlich. Bei Arztpraxen steckt aber ein guter Gedanke dahinter: Wer nachschaut, wann die Praxis Sprechstunde hat oder ob sie eine bestimmte Behandlung anbietet, verrät damit oft schon etwas über sich. Das geht Werbenetzwerke nichts an.
Datenschutz ist hier Patientenschutz. Eine Website, die keine fremden Dienste lädt, gibt diese Daten gar nicht erst an Dritte weiter. Und Ihre Patientinnen und Patienten müssen nicht erst ein Fenster wegklicken, bevor sie die Sprechzeiten sehen, gerade auf dem Smartphone.
Wie kommt eine Praxis-Website ohne Banner aus?
- Schriften und Icons auf den eigenen Server legen, statt sie bei Google, Adobe oder anderen Anbietern zu laden.
- Die Karte als Link zu Google Maps zeigen, erst nach einem Klick mit kurzem Hinweis laden oder von einem Kartendienst über den eigenen Server holen.
- Videos, Terminbuchung und Bewertungs-Widgets erst laden, wenn jemand darauf klickt, und vorher kurz sagen, welcher Anbieter dann Daten bekommt. Oder einfach verlinken.
- Statistik weglassen oder eine nehmen, die nichts auf dem Gerät speichert und auf dem eigenen Server läuft. Werbe- und Social-Media-Dienste weglassen.
- Spamschutz für Formulare wählen, der ohne Cookies auskommt, statt Google reCAPTCHA.
So sind auch pracio-Websites gebaut: Schriften, Bilder und Kartenkacheln kommen über unseren Server, die Online-Terminbuchung lädt erst nach dem Klick auf „Termin buchen“ oder öffnet sich als Link. Gespeichert werden nur Einstellungen, die Besucher selbst wählen, etwa Einfache Sprache, Schriftgröße oder Kontrast, und ob ein Praxishinweis schon angezeigt wurde. Das ist keine Kennung und dient weder Statistik noch Werbung, deshalb braucht es nach unserer Einschätzung keine Einwilligung.
Häufige Fragen zum Cookie-Banner.
Ist ein Cookie-Banner auf der Praxis-Website Pflicht?
Nein, nicht grundsätzlich. Eine Einwilligung ist nur nötig, wenn die Seite etwas auf dem Gerät der Besucher speichert oder ausliest, das für die gewünschte Funktion nicht unbedingt nötig ist (§ 25 TDDDG), oder Besucherdaten an Dienste wie Google gibt, die sie auch für eigene Zwecke nutzen. Lädt die Seite nur eigene Inhalte, braucht sie in der Regel keinen Banner. Ein Banner ist nur ein Weg, die Einwilligung einzuholen.
Reicht ein einfacher Hinweis „Diese Website verwendet Cookies“?
Nein. Ein Hinweis ist keine Einwilligung. Braucht die Seite eine Einwilligung, müssen Besucher aktiv zustimmen, und Ablehnen darf nicht mühsamer sein als Zustimmen. Der Europäische Gerichtshof hat 2019 klargestellt, dass Besucher aktiv zustimmen müssen und ein vorab gesetztes Häkchen keine Einwilligung ist (Planet49). Ein bloßer Hinweis reicht deshalb erst recht nicht. Braucht die Seite keine Einwilligung, ist der Hinweis überflüssig. Was sie technisch tut, gehört dann in die Datenschutzerklärung.
Brauche ich ohne Cookie-Banner trotzdem eine Datenschutzerklärung?
Ja. Schon beim Aufruf verarbeitet der Server die IP-Adresse, zum Beispiel in Protokolldateien. Darüber müssen Sie informieren (Art. 13 DSGVO). Ohne fremde Dienste wird die Datenschutzerklärung aber deutlich kürzer.
Was regelt § 25 TDDDG (früher TTDSG), und gilt das auch für Local Storage?
§ 25 TDDDG regelt, wann eine Website etwas auf dem Gerät der Besucher speichern oder dort auslesen darf. Das Gesetz hieß bis Mai 2024 TTDSG. Es gilt für Cookies genauso wie für den Speicher des Browsers (Local Storage, Session Storage) und ähnliche Techniken. Ohne Einwilligung erlaubt ist, was für eine Funktion unbedingt nötig ist, die der Besucher selbst nutzen will, etwa eine selbst gewählte Schriftgröße oder Anzeige in Einfacher Sprache.
Darf ich Google Fonts verwenden?
Ja, wenn die Schriftdateien auf Ihrem eigenen Server liegen. Lädt die Seite die Schriften beim Aufruf direkt von Google, geht die IP-Adresse der Besucher an Google. Das Landgericht München I hat 2022 entschieden, dass das ohne Einwilligung nicht erlaubt war, weil sich die Schriften auch selbst ablegen lassen. Für Icon-Schriften und Schriften anderer Anbieter gilt dasselbe.
Wie binde ich Google Fonts lokal ein?
Laden Sie die Schriftdateien herunter, etwa als WOFF2, legen Sie sie auf Ihren Webserver und binden Sie sie per @font-face in Ihr CSS ein. Danach dürfen keine Verweise auf fonts.googleapis.com oder fonts.gstatic.com mehr im Quelltext stehen, auch keine preconnect-Verweise. Bei WordPress hilft oft eine Einstellung im Theme oder ein Plugin. Prüfen lässt sich das in den Entwicklerwerkzeugen des Browsers im Reiter „Netzwerk“.
Darf ich Google Maps auf der Praxis-Website einbinden?
Eine eingebettete Google-Karte lädt schon beim Seitenaufruf und gibt die IP-Adresse an Google. Dafür braucht es in der Regel eine Einwilligung. Ohne Banner geht es mit einem einfachen Link zu Google Maps, mit einer Karte, die erst nach einem Klick und einem kurzen Hinweis lädt, oder mit einem Kartendienst, der über den eigenen Server läuft.
Brauche ich für Doctolib, Dr. Flex oder andere Terminbuchungen einen Banner?
Das hängt von der Einbindung ab. Lädt das Buchungsfenster schon beim Seitenaufruf, erfährt der Anbieter von jedem Besuch, auch wenn niemand buchen will. Ein Link zur Buchungsseite kommt ohne Banner aus. Ein Fenster, das erst nach dem Klick auf „Termin buchen“ lädt, in der Regel auch, sofern es selbst keine Statistik- oder Werbe-Cookies setzt und vorher kurz steht, welcher Anbieter dann Daten bekommt.
Darf ich YouTube-Videos oder Google reCAPTCHA einbinden?
Laden sie schon beim Seitenaufruf, braucht es in der Regel eine Einwilligung. Auch der erweiterte Datenschutzmodus von YouTube überträgt die IP-Adresse an Google und speichert Daten im Browser. Ohne Banner geht es, wenn das Video erst nach einem Klick mit kurzem Hinweis lädt oder auf dem eigenen Server liegt. Der Klick ist dann die Einwilligung, der Hinweis nennt deshalb den Anbieter, was übertragen wird, und verlinkt die Datenschutzerklärung. Für reCAPTCHA haben etwa die französische Datenschutzbehörde und das österreichische Bundesverwaltungsgericht (2024) eine Einwilligung verlangt. Spamschutz ohne Cookies kommt ohne aus.
Darf ich Google-Bewertungen auf der Website zeigen?
Ein Widget, das die Bewertungen live bei Google lädt, braucht in der Regel eine Einwilligung. Ohne Banner geht es mit einem Link zu Ihrem Google-Profil.
Kann ich Besucherzahlen messen, ohne einen Banner zu brauchen?
Oft ja, mit einer Statistik, die nichts auf dem Gerät speichert, keine Kennung bildet und auf dem eigenen Server läuft, oder mit einer Auswertung der Server-Protokolle. Wie weit das ohne Einwilligung reicht, beurteilen die Datenschutzbehörden nicht ganz einheitlich. Stimmen Sie die Einstellung am besten mit Ihrem Datenschutzbeauftragten ab. Google Analytics braucht eine Einwilligung.
Wer ist verantwortlich: die Praxis oder die Webagentur?
Verantwortlich im Sinne der DSGVO ist die Praxis bzw. ihr Träger, also Inhaberin oder Inhaber, Gemeinschaftspraxis oder MVZ. Agentur und Hoster arbeiten in ihrem Auftrag, dafür braucht es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO). Für eingebundene fremde Dienste bleibt die Praxis mitverantwortlich. Es lohnt sich deshalb, nachzufragen, welche Dienste die Website lädt.
Gilt das auch für Zahnarztpraxen, Psychotherapie und MVZ?
Ja. Die Regeln gelten für jede Website, unabhängig von der Fachrichtung.
Was lädt Ihre Website vor der Zustimmung?
Der Website-Check zeigt, welche fremden Dienste Ihre Seite lädt, bevor jemand zugestimmt hat, und ob ein Cookie-Banner vorhanden ist. Das Ergebnis sehen Sie nach wenigen Sekunden. Eine E-Mail-Adresse ist nicht nötig.
Alle 7 Quellen · Stand Oktober 2026
- § 25 TDDDG
- DSK: Orientierungshilfe für Anbieter digitaler Dienste · Version 1.2, 2024
- EuGH C-673/17 (Planet49): aktive Einwilligung · 01.10.2019
- Art. 13 DSGVO: Informationspflicht
- EuGH C-40/17 (Fashion ID): gemeinsame Verantwortung beim Einbinden fremder Dienste · 29.07.2019
- Österreichisches BVwG W298 2274626-1: reCAPTCHA nur mit Einwilligung, Zusammenfassung · 13.09.2024
- LG München I, 3 O 17493/20 (Google Fonts), via Plutte · 20.01.2022
Keine Rechtsberatung. Die Angaben geben den Stand der genannten Quellen wieder.
Fragen zu Ihrer eigenen Website?
Im Erstgespräch schauen wir gemeinsam, welche Dienste Ihre Seite lädt und wie es ohne geht.
